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Grundsteuer in Bayern

Die Grundsteuer ist in Bayern  eine wesentliche Einnahmequelle für den öffentlichen Sektor. Diese muss von Personen, denen zu Beginn eines Kalenderjahres ein Grundstück oder ein Betrieb der Land- und Forstwirtschaft in Deutschland gehört, entrichtet werden. Der Berechnung der Grundsteuer liegt ein komplexes Ermittlungsverfahren zugrunde.

Wenn Sie Fragen im Zusammenhang mit der Grundsteuer in Bayern haben und kompetenten Rat bei deren Abgabe benötigen, wenden Sie sich an unsere Steuerkanzlei in Passau!

Was ist eigentlich die Grundsteuer in Bayern?

Die Grundsteuer ist eine Steuer auf den Grundbesitz in Bayern. Sie wird von der Gemeinde erhoben und ist eine wichtige Einnahmequelle für die Kommunen. Sie wird von den Eigentümern von Grundstücken und Gebäuden gezahlt und dient dazu, die kommunalen Aufgaben zu finanzieren.

In Bayern gibt es zwei Arten der Grundsteuer: die Grundsteuer A und die Grundsteuer B. Die Grundsteuer A wird auf land- und forstwirtschaftliche Betriebe erhoben und die Grundsteuer B auf alle anderen Grundstücke wie Wohn- und Gewerbeimmobilien.

Die Grundsteuer ist eine Realsteuer, da sie auf einen real existierenden Gegenstand, nämlich das Grundstück, erhoben wird. Sie ist unabhängig von Einkommen oder Gewinn und trifft damit alle Grundbesitzer gleichermaßen. 

Da die Höhe der Grundsteuer von der Gemeinde selbst festgelegt wird, kann sie von Ort zu Ort unterschiedlich ausfallen. In Bayern gibt es daher große Unterschiede bei der Höhe der Grundsteuer, je nachdem in welcher Gemeinde man sich befindet.

Weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link.

Grundsteuererklärung Bayern

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Die Grundsteuerreform - was ändert sich?

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Das Bundesverfassungsgerichts hat die bisherige Berechnungsgrundlage in Gestalt der Einheitswerte als verfassungswidrig beurteilt. Aus diesem Grund hat die bayerische Landesregierung eine Reform der Grundsteuer beschlossen.  In Bayern wird zukünftig das sog. Flächenmodell zur Anwendung kommen. Hierbei wird nicht auf den Wert des zu besteuernden Objektes abgestellt, sondern auf dessen Fläche/Größe. 

Die Reform hat zur Folge, dass die Grundsteuer in Ansehung des volatilen Immobilienmarktes nicht  immerwährend neu ermittelt werden muss.

Die flächenabhängige Berechnung der Grundsteuer erfolgt stattdessen auf konstanter Basis von Grundstücksflächen und Bauwerksgrößen. 

Die Grundsteuerreform in Bayern hat zum Ziel, die Grundsteuer fairer und transparenter zu gestalten. Es wird keineswegs bezweckt, mittels der neuen Grundsteuer Mehreinnahmen zu erwirtschaften. 

Welche Frist gilt nunmehr in Bayern für die Abgabe der Grundsteuererklärung?

Bayern hat die Frist für die Abgabe der Grundsteuererklärung verlängert. Die bayerische Finanzministerin Albert Füracker gab bekannt, dass die Abgabefrist für die Grundsteuererklärung für das Jahr 2021 um drei Monate verlängert wird. Die neue Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung in Bayern ist der 30. 04. 2022. 

Die Verlängerung der Frist ist eine Erleichterung für viele Bürgerinnen und Bürger in Bayern. Insbesondere für diejenigen, die aufgrund der Corona-Pandemie Schwierigkeiten bei der Erstellung ihrer Steuererklärung haben. Die Fristverlängerung gibt ihnen mehr Zeit, um ihre Unterlagen zusammenzustellen und ihre Steuererklärung fristgerecht einzureichen.

Allerdings sollten Bürgerinnen und Bürger in Bayern trotz der Fristverlängerung nicht zu lange warten, um ihre Grundsteuererklärung abzugeben. Es ist ratsam, diese so früh wie möglich einzureichen, um möglichen Verzögerungen bei der Bearbeitung der Erklärung entgegenzuwirken.

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