Buchhaltung und Jahresabschluss in Passau

Viele Unternehmen erachten die Themen Buchhaltung und Jahresabschluss für leidlich, welche weitere Pflichten und zusätzlichen zeitlichen und monetären Aufwand verursachen. Auch wenn diese Sichtweise nicht ganz unbegründet ist, muss die Buchhaltung in Ihrem Unternehmen präzise, vorschriftsgemäß und fristgerecht erledigt werden. Unsere Steuerkanzlei aus Passau nimmt Ihnen aber diese Last von den Schultern,  sodass Sie sich voll und ganz Ihren operativen Aufgaben widmen können.

Buchhaltung und Lohnbuchhaltung in Passau

Der Buchhaltung fällt in betriebswirtschaftlicher Hinsicht eine elementar wichtige Aufgabe zu. Jeder Geschäftsvorfall – ob Einnahme und Ausgabe – muss zeitlich und sachlich in Gemäßheit der gesetzlichen Vorgaben dokumentiert werden. Denn diese Informationen ermöglichen eine unverblümte Sicht auf die wirtschaftliche Lage Ihres Unternehmens. Darüber hinaus ist die Buchhaltung Grundlage für die Ermittlung des Gewinns mithilfe der Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) oder für den Jahresabschluss, welcher sich aus der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) zusammensetzt. Aber auch steuerrechtlich ist die Buchhaltung bedeutsam. Denn auf deren Grundlage bemisst sich die Höhe der Einkommenssteuererklärung, die  Körperschaftssteuererklärung, die Umsatzsteuererklärung und die Gewerbesteuererklärung.

Unsere Steuerkanzlei aus Passau erledigt für Sie diese Aufgaben zu Ihren vollsten Zufriedenheit.

Buchhaltung Passau

Jahresabschluss in Passau

Weshalb ist der Jahresabschluss wichtig?

Er bildet die Grundlage der wirtschaftlichen Evaluation, deckt wirtschaftliche Defizite auf und schafft Vergleichsmöglichkeiten.

Jedes Wirtschaftsjahr muss unter Zugrundelegung betriebswirtschaftlicher Maßstäbe evaluiert werden, damit der Unternehmer weiß, wo man wirtschaftlich steht. Man könnte bildlich formulieren, dass der Jahresabschluss gleichsam das Spiegelbild eines jeden Geschäftsjahres ist. Mit Blick auf den hohen informatorischen Gehalt für Gesellschafter, Banken, Kunden, Geschäftspartner ist dies durchaus naheliegend.

Alle Kaufleute und Unternehmen, die der Pflicht zur doppelten Buchführung unterliegen, müssen grundsätzlich einen Jahresabschluss erstellen. Hierzu zählen:

Was Freiberufler und Kleingewerbetreibende angeht, müssen sie keinen Jahresabschluss nach Maßgabe des HGB erstellen, da sie nur zur der einfachen Buchführung verpflichtet sind. Bei Einzelkaufleuten kommt es auf den erwirtschafteten Umsatz an. 

Unsere Leistungen zu Buchhaltung und Jahresabschluss

Wir erfassen Ihre Geschäftsvorgänge und kontieren diese vorschriftsgemäß. Bei der Buchung achten wir darauf, dass Ihre Belege formell richtig gestaltet sind. Diese legen wir der Umsatzsteuervoranmeldung zugrunde und leiten dem zuständigen Finanzamt zu. Hinsichtlich der Lohnbuchhaltung fertigen wir Lohn- und Gehaltsabrechnungen aus. Fernerhin wird die abzuführende Lohnsteuer dem Finanzamt gemeldet. Beim Jahresabschluss fertigen wir für Sie die Ergebnisse des Geschäftsjahrs übersichtlich aus. Im Laufe des Geschäftsjahres nehmen wir freilich auf die Entwicklung Ihrer unternehmerischen Tätigkeiten sowie wandelnde Rechtslage Bedacht, damit der Jahresabschluss wirtschaftlich und steuerrechtlich für Sie möglichst optimal ausgestaltet wird.

Leistungsübersicht

Buchhaltung und jahresabschluss Passau

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