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Steuerliche Vorteile für Freiberufler und Selbstständige

Für Freiberufler und Selbstständige gibt es in Deutschland eine Vielzahl von steuerlichen Vorteilen und Möglichkeiten, um die Steuerlast zu reduzieren und die finanzielle Situation zu optimieren. In diesem kurzen Artikel werden wir einige der wichtigsten steuerlichen Vorteile für Freiberufler und Selbstständige beleuchten und Ihnen Tipps zur effektiven Nutzung dieser Vorteile geben.

1. Einnahmen-Überschuss-Rechnung

Die meisten Freiberufler und Selbstständigen haben die Möglichkeit, ihre Gewinne mittels der Einnahmen-Überschuss-Rechnung zu ermitteln. Dies bedeutet, dass Sie Ihre Einnahmen und Ausgaben gegenüberstellen und nur den Gewinn versteuern, nicht jedoch den Umsatz. Dies kann dazu beitragen, die Steuerlast zu minimieren, insbesondere wenn Sie viele geschäftliche Ausgaben haben.

2. Vorsteuerabzug

Wenn Sie als Freiberufler oder Selbstständiger Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) auf Ihre Produkte oder Dienstleistungen erheben, können Sie die Vorsteuer, die Sie auf geschäftliche Ausgaben gezahlt haben, geltend machen. Dies verringert effektiv die Umsatzsteuer, die Sie an das Finanzamt zahlen müssen!

3. Betriebsausgaben

Freiberufler und Selbstständige können eine breite Palette von Betriebsausgaben steuerlich geltend machen, darunter Büromiete, Fahrzeugkosten, Büromaterialien, Versicherungsprämien, Fortbildungskosten und mehr. Es ist wichtig, alle Ausgaben ordnungsgemäß zu dokumentieren und Belege aufzubewahren, um diese Abzüge in Anspruch nehmen zu können.

Die korrekte Dokumentation und eine sorgfältige finanzielle Planung sind entscheidend, um die steuerlichen Vorteile voll auszuschöpfen. Durch die frühzeitige Planung können Sie steuerliche Optimierungen vornehmen und finanzielle Engpässe vermeiden. Dank unserer professionellen Steuerberatung in Passau können Freiberufler und Selbstständige genau das erreichen!

4. Abschreibungen

Die Abschreibung von Vermögenswerten wie Computern, Büromöbeln und Geschäftsausstattung ermöglicht es Ihnen, die Kosten dieser Vermögenswerte über einen bestimmten Zeitraum hinweg abzusetzen. Dies verringert Ihren steuerpflichtigen Gewinn und damit Ihre Steuerlast.

5. Kleinunternehmerregelung

Wenn Ihr Jahresumsatz unterhalb bestimmter Grenzen liegt (derzeit 22.000 Euro), können Sie von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen. Dabei sind Sie von der Umsatzsteuer befreit und müssen keine Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben. Dies kann die Verwaltung vereinfachen, hat jedoch den Nachteil, dass Sie auch keine Vorsteuer geltend machen können.

6. Homeoffice-Pauschale

Insbesondere in den letzten Jahren, in denen viele Menschen vermehrt von zu Hause aus gearbeitet haben, bietet die Homeoffice-Pauschale steuerliche Vorteile. Sie können einen Pauschalbetrag für die Nutzung Ihres privaten Wohnraums als Arbeitsplatz geltend machen.

Vertrauen Sie auf unsere Kompetenz und lassen Sie sich von uns umfassend beraten. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage und stehen Ihnen gerne zur Verfügung!

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