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Homeoffice-Pauschale

Arbeiten Sie von zu Hause aus? Dann haben wir eine gute Nachricht für Sie! Infolge der globalen Pandemie hat sich die Arbeitswelt grundlegend verändert. Viele Arbeitnehmer in Deutschland mussten ins Homeoffice. Diese Veränderung brachte nicht nur eine Anpassung an neue Arbeitsweisen mit sich, sondern auch steuerliche Implikationen. Die Einführung der Homeoffice-Pauschale bot und bietet Arbeitnehmern eine willkommene Entlastung, die der Tatsache Rechnung trägt, dass die Arbeit nicht mehr ausschließlich am Unternehmensstandort stattfindet.

Unsere Steuerkanzlei in Passau hilft Ihnen, diesen Steuervorteil in Anspruch zu nehmen und Ihre finanzielle Belastung zu reduzieren.

Was ist die Homeoffice-Pauschale?

Die Homeoffice-Pauschale ist eine Maßnahme zur steuerlichen Entlastung von Arbeitnehmern, die im eigenen Zuhause arbeiten. Sie wurde im Jahr 2020 in Deutschland eingeführt, um den gestiegenen Aufwand für das Arbeiten von zu Hause aus während der COVID-19-Pandemie abzufedern. Diese Pauschale ermöglicht es Arbeitnehmern, einen pauschalen Betrag von bis zu 600 Euro jährlich von der Steuer abzusetzen. Die Rechtsgrundlage der Homeoffice-Pauschale ist § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b Satz 4 EStG.

Homeoffice pauschale Passau

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Wer kann von der Homeoffice-Pauschale profitieren?

Die Pauschale wurde zum 1. Januar 2023 erhöht, verbessert und entfristet

Arbeitnehmer, die im Homeoffice arbeiten und keine eigenen Arbeitszimmerkosten geltend machen können, sind berechtigt, die Homeoffice-Pauschale in Anspruch zu nehmen. Voraussetzung ist, dass der Arbeitgeber keine Kostenbeteiligung für das Homeoffice gewährt. Selbstständige und Freiberufler können die Homeoffice-Pauschale hingegen nicht nutzen.

War die Pauschale bislang auf 600 Euro im Jahr begrenzt, können ab 2023 bis zu 1.260 Euro jährlich geltend gemacht werden. Damit sind künftig 210 statt 120 Homeoffice-Tage begünstigt.Die Pauschale gilt auch, wenn kein häusliches Arbeitszimmer zur Verfügung steht. Das entlastet gerade Familien mit kleineren Wohnungen, da ein separates Arbeitszimmer nun nicht mehr Voraussetzung für einen Steuerabzug ist. Die Beantragung der Homeoffice-Pauschale ist denkbar einfach. Sie tragen den Pauschalbetrag in Ihrer Steuererklärung ein und profitieren direkt von der Entlastung. Dabei ist es egal, ob Sie nur gelegentlich oder regelmäßig im Homeoffice arbeiten – jeder Arbeitstag zählt!

Warum sollten Sie die Homeoffice-Pauschale beanpruchen?

  1. Steuerliche Vorteile: Die Homeoffice-Pauschale ermöglicht es Ihnen, einen Teil Ihrer Kosten zurückzuerhalten und somit Ihre steuerliche Belastung zu reduzieren.

  2. Geringer Aufwand: Die Beantragung der Pauschale ist unkompliziert und erfordert keine aufwendigen Nachweise. Ein einfacher Eintrag (Anlage N/Zeile45) in Ihrer Steuererklärung genügt.

  3. Finanzielle Unterstützung: Gerade in Zeiten erhöhter Ausgaben im Homeoffice bietet die Pauschale eine willkommene finanzielle Entlastung.

Welche Kosten deckt die Homeoffice-Pauschale ab?

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