© freepik

Erbschaftssteuer

Wer erbt, muss zahlen. Im Jahre 2022 nahm der Staat über die Erbschaftssteuer mehr als  8 Mrd. € ein. Beim Vererben von Vermögen sind  Erbschaftssteuern in der Regel fällig. Obgleich es hier um ein komplexes Thema geht, wollen wir Ihnen einige legale Möglichkeiten aufzeigen, diese anfallende Steuerlast zu minimieren oder sogar gänzlich zu umgehen. 

Was ist eigentlich die Erbschaftssteuer?

Die Erbschaftssteuer ist eine Abgabe, die anfällt, wenn Sie Vermögen durch Erbschaft oder Schenkung erhalten. Es ist wichtig zu wissen, dass die Erbschaftssteuer in Deutschland eine Landessteuer ist, was bedeutet, dass die Bundesländer eigene Regeln für die Erbschaftssteuer haben. Es gibt jedoch ein Bundesgesetz, das die allgemeinen Rahmenbedingungen festlegt.

Erbschafts- oder Schenkungssteuern fallen an, wenn:

  1. Sie ein Erbe aufgrund eines Todesfalles erhalten haben.
  2. Sie eine Schenkung erhalten haben.
  3. Sie eine Zweckzuwendung erhalten haben.
  4. es um das Vermögen eines Vereins oder einer Stiftung geht.

Erben haben die Möglichkeit, die Erbschaftssteuer zu minimieren, indem sie ihre Steuerfreibeträge nutzen. Es gilt: Je enger die Verwandtschaft zwischen Erblasser und Erbe, desto großzügiger sind die Steuerfreibeträge bei der Erbschaftssteuerberechnung. Zudem kann die Steuerbelastung für Erben durch die Einrichtung eines sogenannten Supervermächtnisses im Berliner Testament reduziert werden.

Es entfällt die Erbschaftssteuer bei:

  1. Persönlichen Habseligkeiten wie Tagebücher, Kleidung, Möbel oder Schmuck von geringem Wert.
  2. Hausrat, sofern er von Ehe- oder Lebenspartnern, Kindern, Enkeln, Eltern oder Großeltern geerbt wird, bis zu einem Wert von 41.000 €; bei anderen Erben bis zu 12.000 €.
  3. Kunstgegenständen und Sammlungen.
  4. Nachlass, der für kirchliche, mildtätige oder gemeinnützige Zwecke bestimmt ist.
  5. Nachlass, der an politische Parteien übertragen wird.
Erbschaftssteuer Steuerberater

© zinkevych on freepik

Wie hoch ist die Erbschaftssteuer?

Was zeichnet unsere Steuerberatung aus?

Erfahrung und Kompetenz, individuelle Beratung, Komplettlösungen

Die exakte Höhe der Erbschaftssteuer hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter das Verwandtschaftsverhältnis zum Erblasser, die Steuerklasse und der genaue Wert der Erbschaft. In den meisten Fällen entspricht die Höhe der Erbschaftssteuer der Schenkungssteuer, die auf lebzeitige Zuwendungen anfällt.

Wert des steuerpflichtigen Erwerbs bis einschließl. Steuersatz Klasse I Steuersatz Klasse II Steuersatz Klasse III
75.000 €
7%
15%
30%
300.000 €
11%
20%
30%
600.000 €
15%
25%
30%
6.000.000 €
19%
30%
30%
13.000.000 €
23%
35%
50%
26.000.000 €
27%
40%
50%
über 26.000.000 €
30%
43%
50%

Gibt es Freibeträge für die Erbschaftssteuer?

Einerseits besteht die Möglichkeit, die Erbschaftssteuer zu minimieren, indem der sogenannte Freibetrag genutzt wird. Dieser reduziert die Grundlage für die Steuerberechnung. Erst wenn dieser Freibetrag überschritten wird, unterliegen die darüber hinausgehenden Einnahmen der Steuerpflicht. Wenn die Hinterbliebenen den Freibetrag geschickt ausschöpfen, können sie die Steuerlast erheblich senken.

Kinder haben beispielsweise einen Freibetrag von 400.000 €, bevor überhaupt Erbschaftssteuer anfällt. Ehepartner können sogar einen Freibetrag von bis zu 500.000 € in Anspruch nehmen. Bei unverheirateten Paaren sieht die Situation jedoch anders aus. Hier beträgt der Freibetrag lediglich 20.000 €. Das bedeutet, dass unverheiratete Lebenspartner steuerlich ähnlich behandelt werden wie entfernte Verwandte wie Geschwister, Neffen oder Nichten des Verstorbenen, bei denen ebenfalls nur ein Freibetrag von 20.000 € gilt.

In der folgenden Tabelle finden Sie die genauen Freibeträge:

Freibetrag gem. § 16 ErbStG Steuerklasse gem. § 15 ErbStG
Ehepartner & eingetragene Lebenspartner
500.000 €
I
Kinder (inkl. adoptierter Kinder, Stiefkinder & Enkelkinder, deren Eltern bereits verstorben sind
400.000 €
I
Enkelkinder
200.000 €
I
Eltern & Großeltern des Erblassers bei Erbschaft
100.000 €
I
Eltern & Großeltern bei Schenkung sowie Geschwister und deren Kinder, geschiedene Ehepartner, Schwiegerkinder und -eltern
20.000 €
II
Alle anderen, die ein Erbe oder eine Schenkung erhalten
20.000 €
III

Durch geschickte steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten kann  die Erbschaftssteuer reduziert werden. Neben den Freibeträgen können Sie auch in Erwägung ziehen, Schenkungen zu Lebzeiten durchzuführen, bei denen sowohl Immobilien als auch Geldbeträge verschenkt werden können. Des Weiteren kann die Kombination von Vererbung und Vermächtnis genutzt werden, um die Erbschaftssteuer zu reduzieren. Dabei fällt zwar in der Regel Schenkungssteuer an, jedoch gibt es auch Möglichkeiten, diese gesetzlich vorgesehene Steuerlast durch clevere Strategien zu minimieren.

Weitere Möglichkeiten:

Erbschaftssteuer
Image by storyset on Freepik

Vertrauen Sie auf unsere Kompetenz und lassen Sie sich von uns umfassend beraten. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage und stehen Ihnen gerne zur Verfügung!

Hier finden Sie wissenswerte Neuigkeiten zum Thema Steuern und Recht. Ebenso erhalten Sie wöchentlich interessante Beiträge auf unserem Instagram-Account.

Sind Sie von unserem Leistungsspektrum überzeugt? Dann würden wir uns über Ihre Empfehlung freuen!

 

Facebook
Twitter
LinkedIn
WhatsApp