Das deutsche Steuerrecht mutet für die meisten Bürger wie ein undurchsichtiges Paragraphendickicht an, das sich ohne das notwendige Fachwissen schwerlich durchdringen lässt. Das ist häufig ursächlich dafür, dass die Steuererklärung – trotz vielfältiger Einsparmöglichkeiten – den Meisten auf den Magen schlägt. Die Steuerkanzlei Haslinger aus Passau erledigt für Privat- und juristische Personen die Steuererklärung kompetent und zuverlässig.
Mithilfe der Steuererklärung wird dem Finanzamt mitgeteilt, welche Einkünfte innerhalb eines Jahres erzielt wurden. Dabei können Einkünfte aus mannigfachen Quellen stammen – ua aus Betrieb eines Gewerbes, selbständiger und unselbständiger Arbeit, Kapitalvermögen, Vermietung, Land- unf Forstwirtschaft etc. . Auf Grundlage der mitgeteilten Zahlen wird die genaue Höhe der im maßgeblichen Veranlagungszeitraum abzuführenden Steuern bemessen. Häufig kommt es dazu, dass der Steuerpflichtige einen zu hohen Steuerbetrag entrichtet hat. Denn bei Abführung der Steuern wird regelmäßig mit Pauschalen gearbeitet und so bleiben anfallende, abzugsfähige Kosten außer Betracht. Diesfalls ermöglicht jedoch die Steuererklärung die Bezifferung der Differenz und die Geltendmachung des daraus resultierenden Rückerstattungsanspruchs. Freilich kann es zu einer umgekehrten Situation kommen, sodass sich eine Nachzahlungspflicht ergibt. Man kann aber durchaus festhalten, dass in den meisten Fällen eine Rückerstattung auf Seiten der Finanzämter stattfindet. Die rechtlichen Grundlage finden sich übrigens in dem EStG wieder.
Es lohnt sich jedenfalls, bei der Abgabe der Steuererklärung einen Steuerberater zu Rate zu ziehen, damit mögliche Rückerstattungsansprüche erkannt und auch rechtzeitig geltend gemacht werden können.
Es wird grundsätzlich zwischen zwei Gruppen differenziert: es gibt jene, denen die Abgabe der Steuererklärung de jure obliegt (Pflichtveranlagung) sowie jene, die die Steuererklärung freiwillig einreichen können (Antragsveranlagung)
Kurzübersicht der pflichtveranlagten Personen
Was Arbeitnehmer betrifft, besteht grundsätzlich keine Pflicht zur Abgabe der Steuererklärung, da durch den monatlichen Lohnsteuerabzug der Steuerpflicht bereits Genüge getan wird. Wie jedoch oben erwähnt, kann es sich trotzdem lohnen, auch als Arbeitnehmer die Steuererklärung abzugeben .
Zudem kann sich unter bestimmten Voraussetzungen eine Abgabepflicht in den folgenden Fällen ergeben:
Lassen Sie sich von der Steuerkanzlei Haslinger beraten und Ihre individuelle Situation prüfen!
Gleichgültig, ob Sie unsere Kanzlei in Passau das erste Mal mit der Erstellung Ihrer Steuererklärung betrauen oder bereits unser Klient sind, zur rechtzeitigen und unkomplizierten Abgabe der Steuererklärung bedarf es verschiedener Dokumente. Dementsprechend ist es außerordentlich wichtig, dass uns die relevanten Dokumente beizeiten zugeleitet werden.
Unsere kanzleieigene Checkliste können Sie hier downloaden!
Unsere Steuerkanzlei erstellt für sie die jährlichen Steuererklärung und vertritt Sie bei Bedarf gegenüber dem zuständigen Finanzamt, zB in dem Fall der Prüfung eines Steuerbescheids. Dies bedeutet für Sie, dass wir die Korrespondenz mit dem Finanzamt übernehmen und uns um Ihre Belange kümmern. Weiterhin ist es uns daran gelegen, Ihre steuerlichen Vorteile zu definieren und die bestehende Steuerlast zu optimieren. Demnach planen wir mit Ihnen gemeinsam Ihre laufenden Steuervorauszahlungen und legen die zu erwartende Steuerberatung fest, damit Sie von Finanzamt keine unliebsamen Zuschriften erhalten.
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