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Auch Arbeitnehmern stehen diverse Möglichkeiten zu Gebote, Steuern zu sparen und sich finanzielle Vorteile zu verschaffen. Wenn sie diese nutzen, können dabei sogar beträchtliche Beträge erspart werden. In diesem Blog-Beitrag möchten wir Ihnen einige Tipps geben, welche Kosten Sie von der Steuer absetzen können und wie Sie hiervon profitieren können. Wenn Sie spezielle Fragen haben, können Sie unsere Steuerberatung in Passau selbstverständlich in Anspruch nehmen.
Der simpelste aber zeitgleich wichtigste Tipp ist, Belege strukturiert zu sammeln. Wenn Sie dies kurz vor der Abgabe der Steuererklärung machen müssen, laufen Sie Gefahr, in Verzug zu geraten. Mit einem strukturierten System können Sie zudem sicherstellen, dass Ihre Belege nicht abhandenkommen. Nutzen Sie also zB. eine Scan-App Ihres Smartphones! Denn ohne Belege wird die Nachvollziehbarkeit der Ausgaben erschwert und können möglicherweise nicht geltend gemacht werden.
Arbeitsmittel, die Sie beruflich nutzen, können Sie als Werbungskosten von der Steuer absetzen. Hierzu zählen zum Beispiel Büromaterialien, Fachliteratur oder auch ein beruflich genutzter Computer. Auch die Kosten für ein Handy oder Smartphone können Sie absetzen, wenn Sie es beruflich nutzen.
Fahrtkosten zur Arbeit können Sie als Entfernungspauschale von der Steuer absetzen. Hierbei können Sie entweder die tatsächlichen Kosten für die Fahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder die Kilometerpauschale für die Fahrt mit dem eigenen Auto geltend machen. Auch die Kosten für Parkgebühren oder eine Monatskarte für den öffentlichen Nahverkehr können Sie von der Steuer absetzen.
Wenn Sie sich beruflich weiterbilden, können Sie die Kosten für Fortbildungsmaßnahmen als Werbungskosten von der Steuer absetzen. Hierzu zählen zum Beispiel Kosten für Fachliteratur, Seminare oder auch eine berufsbegleitende Weiterbildung. Auch die Kosten für ein Studium oder eine Ausbildung können Sie als Sonderausgaben von der Steuer absetzen.
Wenn Sie sich auf eine neue Stelle bewerben, können Sie die Kosten für Bewerbungen als Werbungskosten von der Steuer absetzen. Hierzu zählen zum Beispiel die Kosten für Bewerbungsfotos, Bewerbungsmappen oder auch Reisekosten für Vorstellungsgespräche.
Kosten für Arbeitskleidung können Sie als Werbungskosten von der Steuer absetzen, wenn diese beruflich bedingt sind. Hierzu zählen zum Beispiel spezielle Schutzkleidung oder auch ein Anzug für berufliche Anlässe.
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Abschließend möchten wir Arbeitgebern folgende Hinweise mitgeben: Nutzen Sie die Möglichkeit zur Steuererklärung: Viele Arbeitnehmer scheuen sich vor der Steuererklärung, weil sie denken, dass diese kompliziert sei. Dabei kann eine Steuererklärung oft Geld sparen und ist gar nicht so schwierig, wie man denkt. Wenn Sie unsicher sind, lassen Sie sich von uns als Ihr Steuerberater in Passau beraten.
Geben Sie Ihrem Steuerberater alle notwendigen Informationen: Damit Ihr Steuerberater Ihnen helfen kann, benötigt er alle notwendigen Informationen von Ihnen. Seien Sie daher ehrlich und geben Sie ihm alle Belege und Informationen, die er benötigt. Nur so kann er Ihnen die bestmögliche Beratung bieten.
Vermeiden Sie unnötige Ausgaben: Je mehr berufliche Ausgaben Sie haben, desto mehr können Sie von der Steuer absetzen. Allerdings sollten Sie hier nicht übertreiben und unnötige Ausgaben tätigen, nur um Steuern zu sparen. Achten Sie darauf, dass Sie nur Ausgaben absetzen, die tatsächlich beruflich bedingt sind.
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